Datum: 17.01.2012 - Wohnraummietrecht Druckversion

Begründung der Eigenbedarfskündigung

Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs durch den Vermieter ist zur Begründung der Kündigung grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend. Dieses stellt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 6.7.2011 (Aktenzeichen VIII ZR 317/10) klar. Eigenbedarfskündigungen sind zu begründen, um dem Mieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt Klarheit über seine Rechtsposition zu verschaffen und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, rechtzeitig alles Erforderliche zur Wahrung seiner Interessen zu veranlassen. Vor diesem Hintergrund sind überspannte Anforderungen an die Begründungspflicht bei der fristgemäßen Kündigung nicht gerechtfertigt.


Autor: Dr. Marc Schäfer