| Datum: 16.04.2010 - Wohnraummietrecht |
Abrechnung von Betriebskosten
Der Vermieter darf die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung in einer Summe unter der Kostenposition „Versicherung“ abrechnen, wenn er dem Mieter einer Wohnung die Betriebskostenabrechnung zustellt. Hierauf weist der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 16.9.2009 (Aktenzeichen VIII ZR 346/08) hin. Der Bundesgerichtshof zeigte sich mit dieser Entscheidung großzügig und betont, dass die Pflichten zur Spezifizierung der Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung nicht überspannt werden dürfen. Zu Recht verweist der Bundesgerichtshof den Mieter auf sein Recht zur Belegeinsicht. Er kann dann prüfen, ob zulässige Positionen abgerechnet worden sind.
Autor: Dr. Marc Schäfer