Datum: 16.06.2009 - Wohnraummietrecht Druckversion

Keine Minderung wegen Bestattungsinstitut

Eine lebensnahe Entscheidung wurde vom Amtsgericht Stuttgart gefällt (Urteil vom 14.11.2008 - 31 C 4679/08). Der Mieter minderte die Miete für eine im zweiten Stock eines gemischt genutzten Hauses von ihm bewohnte Wohnung. Bei seinem Einzug war das Erdgeschoss an eine Bank vermietet. Diese zog aus und ein Bestattungsinstitut zog ein. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht und zog vor Gericht. Mit Erfolg. Allein das subjektiv eingeschränkte Wohlbefinden des Mieters rechtfertige - so das Gericht - keine Minderung. Die tägliche Konfrontation mit dem Tod könne dem Mieter zwar unangenehm sein. Subjektive (Über -)Empfindlichkeiten seien bei der Bewertung von Minderungsrechten jedoch nicht zu berücksichtigen. Eine tatsächliche Beeinträchtigung finde nicht statt.


Autor: Johannes Steger