Datum: 02.12.2008 - Wohnraummietrecht Druckversion

Herausgabe der Wohnung durch Insolvenzverwalter?

Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.06.2008, Aktenzeichen IX ZR 84/07

Hat der Insolvenzverwalter keinen Besitz ergriffen, muss er die Wohnung nicht herausgeben. Beansprucht er allerdings unter Anerkennung des fremden Eigentums das Recht, die Mietwohnung für die Masse zu nutzen und darüber zu entscheiden, ob, wann und in welcher Weise er sie an den Vermieter zurückgibt, besteht bei Fälligkeit eine Herausgabeverpflichtung. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, scheidet allerdings ein Herausgabeanspruch aus.



Autor: Babo von Rohr