Datum: 11.06.2008 - Wohnraummietrecht Druckversion

Zelt auf Terrasse

Das Aufstellen eines Pavillons/Zeltes auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses während der Sommermonate entspricht normalem vertragsgemäßen Gebrauch, sofern im Einzelfall keine andere Betrachtung geboten ist. Die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs sind jeweils im Einzelfall zu bestimmen und richten sich in erster Linie nach dem – ggf. auszulegenden – Inhalt des Mietvertrages. Sind die Parteienvereinbarungen lückenhaft, so ist der vertragsgemäße Gebrauch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln. Der Gebrauch eines Gartens eines gemieteten Hauses umfasst regelmäßig u.a. das Aufstellen von Gartenmöbeln oder auch die Einrichtung eines kleinen Gartenhauses oder Einfriedungen. Häufig ist das Aufstellen eines Gartenpavillons auch mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar, was ebenfalls einem normalen Mietgebrauch entsprechen würde.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 30.08.2007, Aktenzeichen 311 S 40/07


Autor: Steven Shaw