| Datum: 11.06.2008 - Wohnraummietrecht |
Blümchentapete vertragsgemäß
Das Tapezieren eines Kinderzimmers mit einer Mustertapete mit Sternchen stellt einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar. Bei beendetem Mietverhältnis hat der Vermieter keinen Anspruch gegenüber dem Mieter auf eine neutrale Tapete mit einem entsprechenden Anstrich. Bei anderen Zimmern kann der Vermieter bei Rückgabe der Wohnung allerdings verlangen, dass sich der Anstrich in einem üblichen, letztlich neutralen Ton, wenn auch nicht unbedingt weiß , befindet, weil hier der Vermieter überobligatorische Arbeiten vor einer Weitervermietung veranlassen muss.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 31.07.2007, Aktenzeichen 2-11 S 125/06
Autor: Stevn Shaw