| Datum: 06.03.2008 - Wohnraummietrecht |
Bundesgerichtshof: Renovierung statt Geld?
In einer brandaktuellen Entscheidung vom 5.3.2008 (Aktenzeichen VIII ZR 95/07) hat sich der Bundesgerichtshof erneut mit der Frage befasst, ob eine Quotenabgeltungsklausel in einem Wohnungsmietvertrag wirksam vereinbart werden kann. Unter anderem war im Vertrag geregelt: „Die Mieträume sind zum Vertragsablauf geräumt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie sich bei regelmäßiger Vornahme von Schönheitsreparaturen befinden müssen, wobei angelaufene Renovierungsintervalle vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen sind ….“ Der Bundesgerichtshof hat auch in dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass die Abgeltungsklausel wegen Intransparenz unwirksam ist. Sie sei schon deswegen nicht hinreichend klar und verständlich, weil ihr nicht entnommen werden kann, was unter einem „angelaufenen Renovierungsintervall“ zu verstehen ist und wie das für die konkrete Berechnung der Abgeltungsquote maßgebliche Intervall ermittelt werden soll.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs überrascht nicht, sie setzt die bisherige Rechtsprechung aus Karlsruhe fort und wird den Vermietern keine Freude machen, zumal auch Altmietverträge erfasst sind.
Autor: Babo von Rohr