Datum: 26.02.2008 - Wohnraummietrecht Druckversion

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Der Schadensersatzanspruch des Wohnungsmieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung (hier: Kündigung wegen Eigenbedarfs und anschließendem Verkauf der Wohnung) ist nach der Räumung auf Naturalrestitution und daher auf erneute Überlassung der Wohnung gerichtet und kann mit einstweiliger Verfügung auf ein Verbot, die Wohnung Dritten zu überlassen oder die Wohnung zu veräußern, vorläufig gesichert werden, solange eine Vermietung an einen Dritten nicht bereits erfolgt ist. Dem Mieter steht ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach dann zu, wenn der Vermieter die Wohnung wegen eines in Wahrheit nicht bestehenden Eigenbedarfs kündigt, d.h. der Vermieter bereits zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung nicht ernsthaft beabsichtigt, die Wohnung selbst zu nutzen.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 7.6.2007, Aktenzeichen 307 S 34/07.


Autor: Johannes Steger