Datum: 26.02.2008 - Wohnraummietrecht Druckversion

Modernisierung durch Balkon

Der Anbau eines Balkons an eine Wohnung, der erstmals die Möglichkeit bietet, die frische Außenluft im Freien zu genießen, ist eine Maßnahme zur Verbesserung einer Mietwohnung. Im Rahmen der Modernisierungsmaßnahme kommt es auf deren Wirtschaftlichkeit und damit die Höhe des neuen Mietzinses dann nicht an, wenn der Mieter ausdrücklich angibt, dass die Miete für ihn nicht entscheidend ist. Die Mitteilung der Maßnahme im Ankündigungsschreiben bedarf zu ihrer Wirksamkeit der klaren Angabe zur Dauer der Arbeiten und zu Veränderungen in der Wohnung. Sind die Angaben insoweit nicht konkret, ist das Ankündigungsschreiben der Modernisierungsmaßnahme formell unwirksam.

Landgericht Berlin, Urteil vom 12.11.2007, Aktenzeichen 67 S 16/07.


Autor: Babo von Rohr