| Datum: 02.10.2007 - Wohnraummietrecht |
Verwertungskündigung bei Wohnraum
Eine Kündigung zur angemessenen wirtschaftlichen Verwertung gemäß § 573 Absatz 2 Nr. 3 BGB kann berechtigt sein, wenn der Vermieter die Zinsbelastung des Darlehens nicht aus den monatlichen Mieteinnahmen bestreiten kann und für die Wohnung im vermieteten Zustand kein zureichendes Kaufinteresse vorhanden ist. Auch wenn der bloße Umstand, dass die Wohnung im vermieteten Zustand weniger Erlös als im unvermieteten Zustand bringt, keinen Kündigungsgrund darstellt, so kommt im vorliegenden Fall jedoch der wirtschaftlichen Situation des Vermieters entscheidende Bedeutung zu. Aufgrund der Vermögenssituation des Vermieters stellt die Veräußerung zu einem deutlich niedrigeren Preis einen erheblichen Nachteil im Sinne dieser Kündigungsvorschrift dar.
LG Wiesbaden, Urteil vom 22.02.2007, Aktenzeichen 2 S 80/06
Autor: Stevn Shaw