Datum: 02.10.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Aufklärungpflicht über Heiz- und Lüftungsverhalten

Baut der Vermieter im Wege der Modernisierung isolierverglaste Fenster ein, so muss er den Mieter sachgerecht und präzise auf die neuen Anforderungen auf das Heiz- und Lüftungsverhalten im veränderten Raumklima hinweisen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, selbständig Überlegungen zu einem veränderten Lüftungsverhalten anzustellen. Der Hinweis ist dann von Belang, wenn aufgrund veränderten Raumklimas es zum Auftreten von Schimmelbildung kommt. Dem Mieter kann sodann, wenn er nicht informiert wurde, kein Vorwurf gemacht werden.

Landgericht München I, Urteil vom 08.03.2007, Aktenzeichen 31 S 14459/06


Autor: Steven Shaw