Datum: 14.09.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Räumung des Fahrradkellers

Der Vermieter ist nicht berechtigt, das Fahrrad des Wohnungsmieters eigenmächtig aus dem mit überlassenen Fahrradkeller zu entfernen und anderenorts unterzustellen, um Umbauten durchzuführen und den Fahrradkeller einzuziehen. Der Vermieter hat dem Mieter Mitbesitz am Kellerraum zugestanden und durch die Entfernung des Fahrrads den Mitbesitz gestört. Soweit der Vermieter eine Räumung des Kellerraums durchsetzen will, muss er den gerichtlichen Weg der Räumungsklage wählen, anderenfalls kann der Mieter die verbotene Eigenmacht im Wege der einstweiligen Verfügung unterbinden.

Amtsgericht Hamburg-Barmbek, Urteil vom 24.04.2007, Aktenzeichen 820 C 62/07


Autor: Steven Shaw