Datum: 31.08.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Begründung der Eigenbedarfskündigung

Ein Eigenbedarf an der vermieteten Wohnung zu Gunsten der Tochter des Vermieters kann nicht allein damit begründet werden, für die Persönlichkeitsentwicklung bedürfe die Tochter eine eigene Wohnung. Es sind grundsätzlich die aktuellen Wohnverhältnisse der Tochter darzulegen, damit der Mieter das Kündigungsinteresse überprüfen kann. Der Vermieter hat diese Gründe bereits ausführlich in der Kündigung darzulegen, um dem Begründungserfordernis der Kündigung gerecht zu werden. Sowohl der Mieter wie auch das Gericht müssen in die Lage versetzt werden, die Kündigung auf Plausibilität prüfen zu können.

Landgericht Hamburg, Beschluss vom 15.12.2006, Aktenzeichen 316 S 122/06



Autor: Johannes Steger