Datum: 31.08.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Verbot von Parabolantennen

In einem Wohnraummietvertrag kann durch allgemeine Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden, dass der Mieter keine eigene Antenne für Hörfunk oder Fernsehen anbringen darf, wenn die Wohnung an eine Gemeinschaftsantenne oder an eine mit einem Breitbandkabelnetz verbundene Verteilanlage angeschlossen ist. Eine derartige Regelung berücksichtigt nicht, dass im Einzelfall das Grundrecht des Mieters aus Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten, mit dem Interesse des Grundeigentümers aus Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz, Eigentumsrecht, abzuwägen ist. Erforderlich ist eine Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, für die sich jede schematische Lösung verbietet.

BGH, Urteil vom 16.05.2007, Aktenzeichen VIII ZR 207/04


Autor: Babo von Rohr