Datum: 31.08.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Berechnung der Wohnfläche

Ist davon auszugehen, dass die Parteien eines Wohnraummietvertrages sich (stillschweigend) auf eine Wohnflächenberechnung nach den Vorschriften der §§ 42 bis 44 II. BV bzw. der Wohnflächenverordnung geeinigt haben, ist für eine Anwendung der DIN 283 auch dann kein Raum, wenn diese bei der Ermittlung der Wohnfläche im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führt; nach der DIN 283 ist die Wohnfläche nur dann zu berechnen, wenn die Parteien dies vereinbart haben oder sie als Berechnungsmethode
ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.05.2007, Aktenzeichen VIII 231/06

Für die Berechnung der tatsächlichen Wohnungsgröße im preisfreien Wohnraum kommt es nach Auffassung des BGH auf die geltenden Bestimmungen des preisgebundenen Wohnraums an. Für Mietverträge, die vor dem 01.01.2005 geschlossen sind, sind dies die §§ 42, 43, 44 II BerechnungsVO. Für danach geschlossene Verträge die Wohnflächenverordnung. Der BGH hält damit an seiner bisherigen Rechtsprechung fest.




Autor: Stevn Shaw