Datum: 16.08.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Erhaltungspflicht des Vermieters

Die Erhaltungspflicht des Vermieters beschränkt sich nicht auf die technische Gebrauchsfähigkeit; es gehört auch ein gewisser optischer Eindruck dazu, der selbst bei Reparaturarbeiten gewahrt werden muss. Werden z.B. einzelne PVC-Platten in einer Wohnung ausgetauscht, ist darauf zu achten, dass diese wenigstens untereinander gleich sind und ihrerseits möglichst farblich und von der Struktur her den liegen gebliebenen PVC-Platten ähneln. Eine Verpflichtung, den gesamten Boden auszutauschen, nur um optische Ähnlichkeit herzustellen, ist nicht zu verlangen, wohl aber eine bestmögliche farbliche Angleichung.

Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 23.06.2005, Aktenzeichen 314B C 105/05


Autor: Steven Shaw