| Datum: 16.08.2007 - Wohnraummietrecht |
Widerruf der Gartennutzung
Ist in einem Mietvertrag eine Regelung zur Gartennutzung nicht enthalten, so kann der Vermieter die Gestattung - unabhängig davon, ob diese ausdrücklich oder stillschweigend erfolgt ist - grundsätzlich frei widerrufen. Im Einzelfall kann zu prüfen sein, ob der Widerruf der Gestattung gemäß § 242 BGB rechtsmissbräuchlich ist.
Kammergericht, Urteil vom 14.12.2006, Aktenzeichen 8 U 83/06
Autor: Steven Shaw