| Datum: 20.06.2007 - Wohnraummietrecht |
Minderung wegen Baulärm
Der Mieter einer Wohnung kann die Miete bei Baulärm wegen benachbarter Baustellen auch dann mindern, wenn die Wohnung im Innenstadtbereich mit zahlreichen gewerblichen Mietobjekten liegt. Ergibt sich aufgrund einer besonderen Maßnahme in der Umgebung, hier einem größeren Bauvorhaben, eine Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, so ist die Miete entsprechend gemindert. Eine Minderung von 12 % der Bruttomiete bei monatelangen, sich teilweise bis in die Nacht hinein erstreckenden Belästigungen durch eine Großbaustelle ist ohne weiteres angemessen.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 6.3.2007, Aktenzeichen 2-17 S 113/06.
Autor: Hans-Christian Schwarzmeier