Datum: 20.06.2007 - Wohnraummietrecht Druckversion

Wohnflächenangabe im Zeitungsinserat

Die fehlerhafte Wohnflächenangabe im Zeitungsinserat begründet keine Vertragsanfechtung oder Gewährleistungsansprüche des Mieters, wenn die Wohnfläche bei den Vertragsverhandlungen oder der Wohnungsbesichtigung keine Thematisierung gefunden hat und im Mietvertrag nicht vereinbart worden ist. Ein Zeitungsangebot stellt kein Angebot des Vermieters dar, sondern lediglich die Aufforderung an interessierte Mieter, in Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter einzutreten. Die Angabe zur Wohnungsgröße kann deshalb allenfalls ursächlich für den Entschluss des Mieters sein, die Wohnung zu besichtigen und in Verhandlungen einzutreten. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Mieter Ansprüche geltend machen kann, wenn die im Mietvertrag angegebene Fläche abweicht. Hier hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich einen Mangel bejaht, wenn die Flächenabweichung mehr als 10 % beträgt.

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 5.5.2006, Aktenzeichen 33 C 582/06 50.


Autor: Steven Shaw