| Datum: 05.06.2007 - Wohnraummietrecht |
Abrechnung der Betriebskosten bei Veräußerung
Die Abrechnung der Betriebskosten in einem Wohnraummietverhältnis aus der im Zeitpunkt des Auszugs des Mieters laufenden Abrechnungsperiode obliegt dem bisherigen Vermieter. Ein Grundstückserwerb nach der Beendigung eines Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters führt nicht zum Eintritt des neuen Eigentümers in Rechte und Pflichten des bisherigen Vermieters aus dem beendeten Mietverhältnis und aus einer Sicherungsabrede zur Mietkaution.
BGH, Urteil vom 4.4.2007, Aktenzeichen VIII ZR 219/06.
Autor: Steven Shaw