| Datum: 24.05.2007 - Wohnraummietrecht |
Abziehbare Werbungskosten bei Abfindungszahlungen an den Mieter für selbstgenutzte Wohnung
Entschädigungen, die der Vermieter bei beabsichtigter Selbstnutzung an den Mieter für dessen vorzeitigen Auszug leistet, sind nicht als Werbungskosten abziehbar, so der 9. Senat des Bundesfinanzhofes in seinem Urteil vom 07.07.2005 – Az.: IX R 38/03.
Eine solche Abfindungszahlung stellt keine Aufwendung dar, die bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung veranlasst wird. Zwar hängt nach Auffassung des Bundesfinanzhofes die Abfindungszahlung mit der früheren Vermietung zusammen. Entscheidend sei aber, dass der Vermieter den Mieter nicht abfindet, um Einnahmen zu erwerben, zu sichern oder zu erhalten, sondern um seine Vermietertätigkeit endgültig zu beenden. Deshalb ist die dafür an den Mieter zu entrichtende Abfindung nicht mehr der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, sondern der privaten Lebensführung zuzurechnen.
Autor: Steven Shaw