Warum sind Schieds- und Schlichtungsverfahren sinnvoll?

Langwierige Gerichtsverfahren verlieren wegen des mehrstufigen Instanzenzuges und der oft beklagten Praxisferne der Richter zunehmend an Akzeptanz für kaufmännisch tätige Personen oder Unternehmen. Im Vergleich dazu bieten zügig durchgeführte Schieds- oder Schlichtungsverfahren den Beteiligten deutliche Vorteile. Die Verfahrensleitung liegt in den Händen von erfahrenen Praktikern. Die Kosten sind kalkulierbar.

Breiholdt Rechtsanwälte leitet solche Verfahren, wenn sie schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete betreffen:
  • Maklerrecht
  • Gewerberaummietrecht
  • Pachtrecht

Wie funktioniert das Schiedsverfahren?

Ein Schiedsverfahren endet entweder mit einer Einigung der Beteiligten oder mit einer bindenden Entscheidung des Schiedsgerichts. Die Entscheidung ersetzt ein letztinstanzliches Gerichtsurteil. Das Schiedsverfahren wird auf der Grundlage eines zwischen den streitenden Parteien abzuschließenden Schiedsvertrages durchgeführt. Nach dem Inhalt dieses Vertrages bitten die Beteiligten Breiholdt Rechtsanwälte um die Durchführung eines Schiedsverfahrens auf der Grundlage der nachfolgend vorgeschlagenen Schiedsordnung. Schiedsrichter ist einer der Anwälte/Anwältinnen der Sozietät, auf den/die sich die Parteien zuvor verständigen.

Wie funktioniert ein Schlichtungsverfahren?

Für Parteien, die in erster Linie die Möglichkeit suchen, in einem nicht förmlichen Verfahren durch Vermittlung eines rechts- und fachkundigen Schlichters eine Einigung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu finden, bietet sich ein Schlichtungsverfahren an. Dieses soll in der Regel mit einer Einigung enden. Kann eine solche nicht erzielt werden, scheitert das Verfahren und beide Parteien können frei über die weiteren Schritte entscheiden, also ggfs. dann noch das Gericht anrufen. Als Schlichter fungiert ein Anwalt/eine Anwältin von Breiholdt Rechtsanwälte, auf den/die sich die Parteien vor Beginn des Schlichtungsverfahrens verständigen.

Hinweis zur Unabhängigkeit

Breiholdt Rechtsanwälte führt kein Schieds- oder Schlichtungsverfahren in einer Auseinandersetzung durch, an der ein Mandant direkt oder indirekt beteiligt ist. Breiholdt Rechtsanwälte ist frei, das Angebot auf Durchführung eines Schieds- oder Schlichtungsverfahren abzulehnen.