History
1934 wurde die Sozietät durch Dr. Hermann Breiholdt gegründet, damals noch als allgemein zivilrechtlich tätige Kanzlei. Die Kanzleiräume befanden sich am Jungfernstieg im Hamburger Hof. Geprägt durch die Zusammenarbeit mit und rechtliche Betreuung des RDM (Ring Deutscher Makler, heute Immobilienverband Deutschland IVD Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen) wurde bereits in den siebziger Jahren der Grundstein für die immobilienrechtliche Ausrichtung der Sozietät gelegt. In diese Zeit fiel auch bereits der Bezug der gegenwärtigen Kanzleiräume in der Großen Theaterstraße. In den vergangenen Jahrzehnten festigte die Sozietät die Spezialisierung auf das Immobilienrecht. Nach dem Ausscheiden des Mitgesellschafters Dr. Peter Breiholdt (2007) führen die bisherigen Partner, Babo von Rohr und Johannes Steger, die Sozietät fort.
Welche Mandanten betreuen wir?
Von der Planung, Errichtung, Verwertung bis hin zur Restrukturierung. Im Focus unserer Beratung steht die Immobilie. Zu unseren Privat- und Geschäftskunden zählen wir Eigentümer, (Ver-)Mieter, Verwalter, Makler, Facility Manager, Architekten, Bauunternehmer, Projektentwickler, Banken, Fondsgesellschaften und Vermögensberater.
Worauf sind die Anwälte spezialisiert?
Eine umfassende Betreuung bei allen Fällen mit Immobilienberührung gewährleisten wir durch eine Spezialisierung der Anwälte mit verschiedenen Schwerpunkten, etwa im gewerblichen Miet- und Pachtrecht, im Wohnraummiet-, im Makler-, im Kauf-, im Wohnungseigentums-, im Bau- oder im Zwangsversteigerungsrecht. Dank der Fokussierung aller Anwälte auf das Immobilienrecht entwickeln wir auch bei anspruchsvollen Herausforderungen eine rechtliche Problemlösung, die auch deren wirtschaftliche Konsequenzen berücksichtigt. Wir beraten außergerichtlich und gerichtlich, wobei wir Verfahren vor jedem Amts-, Land- und Oberlandesgericht in Deutschland führen.
Kennen die Anwälte den Immobilienmarkt?
Unsere Mandanten profitieren davon, dass wir traditionell enge Kontakte zu vielen Funktionsträgern und Organisationen der Immobilienwirtschaft suchen und pflegen. So können wir wirtschaftliche oder rechtliche Veränderungen, etwa geplante Gesetzesvorhaben oder Entwicklungen des Immobilienmarktes, unmittelbar für die Beratung nutzbar machen.
Wo sind Veröffentlichungen nachzulesen?
Traditionell publizieren alle Anwälte zu aktuellen und wichtigen immobilienrechtlichen Themen in verschiedenen Printmedien und Fachzeitschriften. Mit unseren Kommentierungen aktueller Gerichtsurteile oder Gesetzesvorhaben wollen wir nicht nur ein Fachpublikum ansprechen. Vielmehr richten wir uns damit vornehmlich an alle, die auf verschiedene Weise privat oder beruflich mit Immobilien zu tun haben. Unsere Beiträge stehen mit Suchfunktion online zur Verfügung und werden regelmäßig aktualisiert: Medien.
Werden Fortbildungsveranstaltungen angeboten?
Schon seit geraumer Zeit stellen wir auch auf dem Immobilienmarkt eine zunehmende Konfliktbereitschaft fest. Diese drückt sich auch ganz allgemein in einer stetig wachsenden Zahl gerichtlicher Streitfälle aus. Auch hat sich der Wettbewerb auf dem Immobilienmarkt merklich verschärft hat. In gleichem Maße wachsen die fachlichen Anforderungen für Mitarbeiter professionell agierender Immobilienunternehmen. Es gilt nicht nur, Haftungsrisiken zu vermeiden, sondern sich auch gerade durch fundierte rechtliche Kenntnisse von Mitbewerbern abzugrenzen. Dem daraus resultierenden Bedürfnis vieler Unternehmen nach qualifizierter Schulung ihrer Mitarbeiter tragen wir durch unser Seminarangebot zu allen immobilienrechtlichen Themen Rechnung.